Damit das Leistungsversprechen des Versorgungswerkes funktionieren kann, entrichten alle aktiven Mitglieder entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge. Die beiden wichtigsten Rechengrößen, um die Beitragshöhe zu bestimmen, sind die jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der dafür gültige Beitragssatz. Daraus ergibt sich der Regelpflichtbeitrag.
Rechengrößen 2026
| Beitragsbemessungsgrenze in €/Monat | 8.450,00 |
| Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung | 18,6 % |
| Regelpflichtbeitrag 2026 pro Monat in € (8.450 € x 18,6%) | 1.571,70 |
Die Beiträge sind jeweils bis zum 15. des Folgemonats fällig. Am sichersten und einfachsten zahlen Sie Ihre Beiträge an das Versorgungswerk per SEPA-Lastschriftverfahren. Das dafür SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier herunterladen.
Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen Sie die Beiträge bitte unter Angabe der Mitgliedsnummer auf folgendes Konto:
Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Bank: Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE06 3006 0601 0001 1320 40
BIC: DAAEDEDDXXX
Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Sollten Ihre Verdienste unterhalb der sich jährlich ändernden Beitragsbemessungsgrenze liegen, so können Sie die Zahlung einkommensabhängiger Beiträge beantragen. Einzelheiten zu ermäßigten Beiträgen finden Sie hier.
Beiträge und Rentenhöhe
Die Summe der gezahlten Beiträge hat einen direkten Einfluss auf Ihre Rentenanwartschaft, also die Höhe der Ihnen im Alter zustehenden Leistungen. Jede in Anspruch genommene Beitragsermäßigung reduziert Ihren Rentenanspruch.
Freiwillige Beiträge
Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen des Versorgungswerkes durch freiwillige Zuzahlungen zu erhöhen.
Höhe der Zuzahlungen
Alle in einem Kalenderjahr geleisteten Beiträge dürfen das 30-fache des monatlichen Regelpflichtbeitrags nicht übersteigen.
Rechenbeispiel
| Regelpflichtbeitrag 2026 (12 x 1.571,70 €) | 18.860,40 € |
| Höchstgrenze der Zahlungen (30 x 1.571,70 €) | 47.151,00 € |
| Maximale freiwillige Zuzahlung | 28.290,60 € |
Ausnahmen
Sollten Sie innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung einen Antrag auf Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsrente stellen, so wird diese Zuzahlung bei der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt, sondern ohne Zinsen zurückgezahlt. Dies gilt nicht, sofern Sie den Antrag aufgrund eines unverschuldeten Unfalls stellen mussten.