Selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte zahlen grundsätzlich den Regelpflichtbeitrag, der sich aus der Satzung und den aktuellen Rechengrößen der Rentenversicherung ergibt.
| Regelpflichtbeitrag 2026: | 1.571,70 €/Monat |
Liegt Ihr Jahresverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze, hat dies keine weiteren Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wollen Sie die späteren Rentenleistungen weiter erhöhen? Dies können Sie durch freiwillige Beiträge.
Einkommensabhängige Beiträge
Sind Sie selbstständig, aber Ihr Jahreseinkommen liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie eine Reduzierung der Beiträge zum Altersversorgungswerk beantragen. Die Beitragshöhe orientiert sich dann an dem Betrag, der für das tatsächliche Einkommen an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre. Die Reduzierung kann für die vorhergehenden sowie die nächsten zwölf Monate gewährt werden. Sie müssen dazu Ihre Einkommenshöhe durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids nachweisen.
Beispielrechnung
| Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2026) | 101.400,00 € |
| Beitragspflichtiges Jahreseinkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit gem. Einkommensteuerbescheid | 90.000,00 € |
| Jahresregelbeitrag Altersversorgungswerk (18,6 % von 90.000,00 €) | 16.740,00 € |
| Monatlich zu zahlender Beitrag (16.740,00 €./. 12) | 1.395,00 € |
Ergeben sich wesentliche Änderungen Ihrer Einkommenssituation, so müssen Sie das dem Altersversorgungswerk unverzüglich mitteilen.
Ermäßigung für Berufsanfänger
Sie nehmen zum ersten Mal eine Tätigkeit in einer eigenen Praxis auf? Dann können Sie einmalig einen Antrag auf eine Beitragsreduzierung um 50 Prozent stellen. Diese gilt für maximal vier Jahre. Allerdings verringern sich auch die während dieser Zeit erworbenen Anwartschaften und somit die spätere Leistungshöhe entsprechend. Es ist den Mitgliedern unbenommen, diese Nachteile durch freiwillige Mehrzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen.
Beispielrechnung
| Regelpflichtbeitrag 2026 | 1.571,70 € |
| Beitragsreduzierung für Berufsanfänger (50 % von 1.497,30) | 785,85 € |
| Monatlich zu zahlender Beitrag | 785,85 € |