Der Zeitpunkt Ihres regulären Renteneintritts hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab. Für bis einschließlich 1959 geborene Mitglieder beginnt die Regelaltersrente in dem Monat, der auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgt. Für die anschließenden Jahrgänge ab 1960 verschiebt sich dieser Zeitpunkt für jedes Jahr um zwei Monate nach hinten. 1971 geborene Mitglieder und alle späteren Jahrgänge treten mit dem Ablauf des 67. Lebensjahres regulär in den Ruhestand.
Flexibler Renteneintritt
Auf Antrag können Sie ihren Renteneintritt vorverlegen oder hinausschieben. Falls Ihre Mitgliedschaft im Altersversorgungswerk vor dem 1. Januar 2012 begonnen hat, können Sie den Rentenbeginn maximal bis zum vollendeten 60. Lebensjahr vorziehen. Sind Sie später Mitglied im Versorgungswerk geworden, können Sie die Rente frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Genauso haben Sie die Möglichkeit, den Rentenbeginn hinauszuschieben. Dieses ist längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich.
Fristen beachten!
Ob vorgezogene oder aufgeschobene Rente – beides hat Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite zur Altersrente.
Rente beantragen
Für den Bezug der Altersrente müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Anschließend erhalten Sie von der Geschäftsstelle einen Rentenbescheid, indem die endgültige Höhe der Leistungen des Versorgungswerks steht.
Klagefrist
Die Rentenbescheide werden mit größter Sorgfalt erstellt und bilden den Beitragsverlauf detailliert ab. So können Sie Ihren Rentenbescheid sorgfältig prüfen und – sofern noch vorhanden – mit ihren Anwartschaftsmitteilungen abgleichen, die Ihnen von der Geschäftsstelle einmal im Jahr zugeschickt wurden. Bei Einwänden beachten Sie die Klagefrist gegen den Rentenbescheid. Sie beträgt einen Monat.
Daten aktuell halten
Für die Rentenhöhe sowie die Hinterbliebenenversorgung ist es wichtig, dass Sie Ihre Angaben zum Familienstand beim Versorgungswerk stets aktuell vorlegen. Gleiches gilt für Kontakt- und Kontoinformationen. Der direkte Weg, Aktualisierungen vorzunehmen, ist das Mitgliederportal.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Besteuerung der Renten sowie zur Krankenversicherung.