Mit dem Renteneintritt ändert sich für Sie einiges – auch hinsichtlich der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. So entfällt die Beitragspflicht, stattdessen sind Sie ab diesem Zeitpunkt leistungsberechtigt und erhalten – auf Antrag – die auf Basis der erworbenen Anwartschaften berechnete Altersrente. Die Beitragspflicht entfällt auch, wenn Sie Ihren Renteneintritt über den regulären Termin hinausschieben. Und zwar auch dann, wenn Sie ihrem Beruf weiter nachgehen. Sie können aber auf freiwilliger Basis weiterhin Beiträge bezahlen. Für diese Einzahlungen erwerben Sie selbstverständlich weitere Rentenanwartschaften. Ebenfalls gut zu wissen:
- Renten sind steuerpflichtig
- Die Verrentung kann Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben
- Der Rentenbescheid – wo steht was
Sind Sie geschieden? Dann sollten Sie frühzeitig prüfen, ob im Zuge der Scheidung durch das Familiengericht ein Versorgungsausgleich angeordnet oder durchgeführt wurde. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre eigene Rente haben.