Rentenbescheid – wo steht was?

Sobald Ihr Antrag auf Altersrente in der Geschäftsstelle eingeht, erstellen wir möglichst zeitnah den Rentenbescheid. Ein Musterbescheid sieht so aus:

Muster Bescheid Einweisung Altersrente

Die wichtigsten Angaben im Einzelnen:

  1. Adresse: Der Bescheid wird grundsätzlich an Ihre beim Versorgungswerk hinterlegte Privatadresse versandt.

  2. Datum und Aktenzeichen: Das Aktenzeichen entspricht Ihrer Mitgliedsnummer, das Datum kann im Falle einer Klage Bedeutung erlangen.

  3. Erstes Zahlungsdatum: Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Leistungen des Altersversorgungswerkes.

  4. Anwartschaften: Hier sind Ihre erworbenen Anwartschaften aufgelistet.

  5. Überschussbeteiligung: Nach § 33 der Satzung werden Sie als Leistungsempfänger an den Überschüssen des Altersversorgungswerkes beteiligt, sofern dafür Spielräume vorhanden sind.

  6. Rentenhöhe: Hier steht die endgültige Rentenhöhe als Summe aller Anwartschaften und Überschussbeteiligungen. Eventuelle Krankenkassenbeiträge sind hier nicht abgezogen, der Auszahlungsbetrag kann daher niedriger ausfallen.

  7. Familienstand: Hier fassen wir unseren Wissensstand zu Ihren Familienverhältnissen zusammen. Sofern keine Angehörigen mit Anspruch auf Witwen-/Witwerrente existieren, erhalten Sie einen prozentualen Zuschlag auf ihre Rente.

  8. Rechtsbehelfsbelehrung: Ist der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft, sprechen Sie bitte zunächst die Geschäftsstelle an. Vieles lässt sich so schnell und unbürokratisch klären. Lassen sich Ihre Anliegen nicht zufriedenstellend lösen oder bevorzugen Sie eine juristische Klärung, können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage gegen diesen erheben.

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