Rente und Steuern

Auch nach Beendigung des Erwerbslebens bleibt Ihnen die Beschäftigung mit dem Thema Steuern nicht erspart. Denn mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004 hat sich im Hinblick auf die Besteuerung von Renten und Altersvorsorgeaufwendungen vieles geändert.

Nachgelagerte Besteuerung

Ab Jahresbeginn 2005 können die während des Berufslebens für die Altersvorsorge gezahlten Beträge sukzessive steuerlich geltend gemacht werden. Zugleich unterliegt ein immer höherer Anteil der Renteneinkünfte der Besteuerung. Für diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung sind zwei Stichtage wichtig:

Seit 2023 können aktive Mitglieder ihre Altersvorsorgeaufwendungen zu hundert Prozent steuerlich geltend machen. Dies ist allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich.

Bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um 0,5 Prozent, bis er die vollen hundert Prozent erreicht hat (siehe auch Tabelle auf dieser Seite).

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Steuerliche Höchstabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen 2026

Ledige 30.826 €
Verheiratete 61.652 €

Wichtig:

Der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr des Renteneintritts bleibt für den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs gleich. Die Steigerungen betreffen also nur später in Rente gehende Jahrgänge.

Mitteilung an das Finanzamt

Das Versorgungswerk ist per Gesetz verpflichtet, die Höhe der jährlich bezogenen Leistungen an das Finanzamt zu melden. Die Leistungsempfänger erhalten automatisch eine Mitteilung über diese Meldung durch das Versorgungswerk. Diese kann für die Steuererklärung genutzt werden.

Fragen zum Thema Steuern:

Die Besteuerung der Rentenleistung ist, ebenso wie die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, äußerst individuell. Fragen dazu kann das Versorgungswerk daher nicht beantworten, diese sollten Sie mit Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt klären.

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Besteuerung der Rente – Prozentstufen im Überblick 

Renteneintrittsjahr Steuerpflichtiger Rentenanteil
2005 50,0 %
2006 52,0 %
2007 54,0 %
2008 56,0 %
2009 58,0 %
2010 60,0 %
2011 62,0 %
2012 64,0 %
2013 66,0 %
2014 68,0 %
2015 70,0 %
2016 72,0 %
2017 74,0 %
2018 76,0 %
2019 78,0 %
2020 80,0 %
2021 81,0 %
2022 82,0 %
2023 82,5 %
2024 83,0 %
2025 83,5 %
2026 84,0 %
2027 84,5 %
2028 85,0 %
2029 85,5 %
2030 86,0 %
2031 86,5 %
2032 87,0 %
2033 87,5 %
2034 88,0 %
2035 88,5 %
2036 89,0 %
2037 89,5 %
2038 90,0 %
2039 90,5 %
2040 91,0 %
2041 91,5 %
2042 92,0 %
2043 92,5 %
2044 93,0 %
2045 93,5 %
2046 94,0 %
2047 94,5 %
2048 95,0 %
2049 95,5 %
2050 96,0 %
2051 96,5 %
2052 97,0 %
2053 97,5 %
2054 98,0 %
2055 98,5 %
2056 99,0 %
2057 99,5 %
2058 100,0 %
 
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