Leistungen

Die finanzielle Absicherung seiner Mitglieder im Alter steht im Mittelpunkt der Arbeit des Versorgungswerkes. Es bietet aber viel mehr: Neben der Altersrente gehören zu den Leistungen auch Renten bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen eines Mitglieds. Ein Anspruch auf Zahlungen entsteht bereits ab dem ersten Beitrag, Wartezeiten gibt es nicht.

Die Bestimmungen zu allen Leistungen sind in der Satzung (ABH) ab §§ 13ff. detailliert ausgeführt. Einen Überblick finden Sie auf den folgenden Seiten: