Das satzungsgebende Organ des Altersversorgungswerkes hat am 3. Mai 2023 die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) geändert.
Die Kammerversammlung beweist mit ihrer Entscheidung, den § 15a der Satzung anzupassen, überzeugend die Handlungsfähigkeit des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen (AVW NDS). Die niedersächsischen Zahnärztinnen und -ärzte haben damit gezeigt, dass sie das Konzept der Selbstverwaltung der freien Berufe mit Leben füllen, auch bei rechtlich komplexen Fragen und in belastenden Sachlagen. „Wir übernehmen Verantwortung. Die Entscheidung der Kammerversammlung stärkt das Vertrauen in die berufsständische Altersversorgung“, so Dr. Reinhard Urbach, Vorsitzender des Leitenden Ausschusses.