Nur mit professioneller Kapitalanlage können Versorgungswerke ihren Mitgliedern eine auskömmliche Rente ermöglichen. Sie eröffnet die Chance auf höhere Leistungen als in der gesetzlichen Rentenversicherung, bringt aber auch Risiken mit sich. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten wird das deutlich. Wie lässt sich unter diesen Bedingungen Stabilität gewährleisten? Das Versorgungswerk setzt auf klar strukturierte Prozesse und überprüft seine Anlagestrategie regelmäßig, um stabil und verantwortungsvoll zu investieren.
Die Nachrichtenlage verunsichert: Geopolitische Konflikte dämpfen die Wachstumsaussichten. Zudem wird aktuell über Versorgungswerke ungewohnt viel berichtet. Von Fehlinvestitionen und Zockermentalität ist die Rede. Das beruhigt nicht gerade. Denn natürlich wissen alle Mitglieder in der berufsständischen Altersversorgung, dass ihre Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden und damit naturgemäß Schwankungen und Unsicherheiten ausgesetzt sind. Umso entscheidender ist die Frage: Wie kann das Versorgungswerk unter diesen Bedingungen stabil und verantwortungsvoll agieren? Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Grundsätze und Strukturen entscheidend sind.
Unter staatlicher Kontrolle
Kapitalanlage passiert nicht im luftleeren Raum – weder in Niedersachsen noch im Rest von Deutschland. Sie unterliegt vielmehr klaren gesetzlichen Vorgaben und einer laufenden staatlichen Aufsicht, die allerdings in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Für unsere Mitglieder bedeutet das: Die Anlageentscheidungen folgen verbindlichen Regeln. Gremien, Geschäftsführer und Mitarbeiter müssen sich an diese halten – ohne Ermessensspielraum.
Das Altersversorgungswerk basiert auf Landesrecht – dem Kammergesetz für Heilberufe (HKG) – und wird von den zuständigen Ministerien kontrolliert. So ist für die Rechtsaufsicht der Kammer das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zuständig, für die Versicherungsaufsicht des Altersversorgungswerks das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, und Bauen. Grundlage für die Kapitalanlage sind dabei das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Anlageverordnung (AnlV) sowie die entsprechenden Landesgesetze. Das Versorgungswerk berichtet regelmäßig an die Aufsicht und steht in engem Austausch mit den zuständigen Stellen – auch im persönlichen Dialog. Dieses Zusammenspiel sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass eigenständige Sonderwege, etwa bei Investments, von vornherein ausgeschlossen sind.
Strategie der Kapitalanlage
Das Versorgungswerk verfolgt einen langfristigen Anlageansatz, der jeweils auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren ausgerichtet ist. Im Mittelpunkt steht eine breit diversifizierte Vermögensstruktur, in der sichere festverzinsliche Wertpapiere derzeit über 45 Prozent der Anlagen ausmachen. Diese Ausrichtung ist weit entfernt von einem Hochrisikokurs. Die strategische Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Leitenden Ausschusses und seiner Beigeordneten, der Geschäftsführung sowie externer Berater, die zusätzliches Fachwissen einbringen. Dabei ist dem Versorgungswerk der Team-Gedanke wichtig. Zwar entscheidet der Leitende Ausschuss dies, aber auf Basis gemeinsam erarbeiteter Ergebnisse. Einsame Entscheidungen Einzelner gibt es nicht. Die strategischen Vorgaben fließen zudem in die jährliche Planung der Mittelverwendung ein, die sowohl Liquidität als auch zukünftige Investitionen berücksichtigt.
Die Kapitalanlage ist breit gestreut – nicht nur über verschiedene Anlageklassen hinweg, sondern auch innerhalb dieser Bereiche. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag. Das Ergebnis ist ein breit aufgestelltes Portfolio ohne Klumpenrisiken. So bleibt das Gesamtvermögen auch bei unvorhergesehenen Schwankungen an den Märkten widerstandsfähig.

Schritt für Schritt zu neuen Anlagen
Investitionsentscheidungen folgen ebenfalls klar definierten und strukturierten Prozessen. Nach der Festlegung der Anlagestrategie durch die Mitglieder des Leitenden Ausschusses wird zur Umsetzung der Strategie ein externer Berater mit Research, Analysen und Prüfungen beauftragt. Dabei nimmt dieser insbesondere die Strategievorschläge der Anbieter, die geplante Vorgehensweise sowie Expertise und Anlageerfolge unter die Lupe. Investitionsprozess und Entscheidungsfindung werden dokumentiert und sind fachlich untermauert. Die finale Entscheidung über Investments trifft dann der Leitende Ausschuss auf Basis klarer Fakten – Bauchentscheidungen oder Weisungen von Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
Auch bestehende Investments prüft die Geschäftsstelle regelmäßig und berichtet dem Leitenden Ausschuss. Dabei wird bewertet, ob die Anlagen weiterhin zur Gesamtstrategie passen und den Rendite- und Qualitätsanforderungen entsprechen. Zeigt sich Anpassungsbedarf, stimmen sich die zuständigen Gremien, die Geschäftsführung und externe Berater eng ab und setzen notwendige Maßnahmen gemeinsam um. So bleibt das Portfolio stets auf Kurs.
In Risiken liegen auch Chancen
Das Altersversorgungswerk verfügt bereits seit einigen Jahren über ein umfassendes, mehrstufiges Risikomanagement. Dieses setzt bereits bei der strategischen Planung an und umfasst unter anderem Risiko- und Asset-Liability-Analysen. Hierbei wird überprüft, ob Kapitalanlage und langfristige Leistungszusagen zueinanderpassen – und das unter verschiedenen Rahmenszenarien. Alle Handelnden betrachten so versicherungsmathematische Erfordernisse, Potenziale der Kapitalanlage und die Risikotragfähigkeit der Zahnärzteversorgung immer zusammen. Und können Mitglieder gewiss sein, dass diese Balance eingehalten wird? Die Antwort ist Ja. Denn zur Absicherung gehören eine jährliche interne Revision sowie versicherungsmathematische Gutachten durch externe Fachleute. Die Ergebnisse dokumentiert das Versorgungswerk und berichtet sie auch regelmäßig an die Gremien und die Aufsicht.
Die Steuerung von Rücklagen und Reserven ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements. Diese sind genau auf die im Portfolio vorhandenen Risiken abgestimmt. Ende 2024 betrug die Verlustrücklage 105,6 Millionen Euro und die Zinsreserve 192,3 Millionen Euro. Hinzu kamen noch 7,9 Millionen Euro Rückstellung für die satzungsgemäße Überschussbeteiligung, aus der sich auch die Leistungsanhebungen speisen. Die Rücklagen sind über viele Jahre unter schwierigsten Bedingungen gewachsen. Sie sorgen dafür, dass das Versorgungswerk auch in schwierigeren Marktphasen handlungsfähig bleibt.
Verantwortung mit Struktur
Mal angenommen, einzelne Akteure der Zahnärzteversorgung wollen bestimmte eigene Überzeugungen durchdrücken – was dann? Die klare Antwort: Dafür gibt es im Versorgungswerk keinen Raum. Denn die Arbeit der Gremien basiert auf definierten Grundsätzen, die in der Satzung und in der Compliance-Richtlinie festgehalten sind. Die Satzung gilt verbindlich für alle Beteiligten – die Compliance-Richtlinie auch für externe Dienstleister. Beide Dokumente beschreiben die Organisation der Selbstverwaltung und das Selbstverständnis des Versorgungswerks sowie die Anforderungen an die Führung ebenso wie an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle. Bei der Compliance-Richtlinie sind auch Ansprüche an die Dienstleister definiert. Verstöße gegen Satzung und Compliance-Richtlinie kann das Versorgungswerk sanktionieren. Es gilt die Einhaltung eines zentralen Grundsatzes: Sicherheit hat Vorrang vor Rendite. Dies lässt sich insbesondere klar am Mix der Kapitalanlagen ablesen. Kammerversammlung und Leitender Ausschuss handeln dabei stets im Interesse der Berufsgemeinschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen – Prinzip: von Mitgliedern für Mitglieder.