Wie alle berufsständischen Versorgungswerke finanziert sich das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen durch Beiträge und Kapitalerträge. Das Versorgungswerk arbeitet ohne staatliche Zuschüsse.
Finanzierungsverfahren
Das verwendete kapitalbildende Modell ist das modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren. Dieses berücksichtigt bei der Berechnung der Rentenhöhe die Verweildauer der eingezahlten Beiträge im Versorgungswerk.
Kapitalanlage
Das Altersversorgungswerk ist eine – vergleichsweise – junge Organisation der berufsständischen Altersversorgung. Entsprechend übertreffen die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge nach wie vor die Leistungsverpflichtungen. Diese Beiträge investieren wir. Dabei zielt unsere Anlagestrategie darauf ab, möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung sicherzustellen. Über die Einhaltung der Vorgaben wachen nicht nur interne Stellen der Geschäftsstelle und die Gremien, sondern sie unterliegen auch regelmäßigen Kontrollen der Versicherungsaufsicht. Die Sicherheit ist bei allen Anlageentscheidungen des Versorgungswerkes ein ganz wichtiger Faktor.
Kapitalanlagestruktur
Das Versorgungswerk hat seine Kapitalanlagen diversifiziert und verfügt über ein breites Portfolio, welches unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien, Immobilien, Beteiligungen und Alternative Investments enthält sowie auch festverzinsliche Wertpapiere. Die Diversifizierung hat sich in der Niedrigzinsphase für das Versorgungswerk bewährt und wird auch in Zukunft leitend bei der Geldanlage sein. Die Anteile der einzelnen Assetklassen im Portfolio variieren dabei stetig, abhängig von der Anlagestrategie, Marktentwicklungen und Opportunitäten, die sich dem Versorgungswerk bieten.
Stand: 31.12.2024
Anlageentscheidungen unterliegen im Versorgungswerk einem systematischen Prozess, an dem nicht nur die Geschäftsstelle und die Gremien beteiligt sind, darunter auch der beigeordnete Sachverständige für Finanzen, sondern zudem externe Investment-Spezialisten. Dabei kommen etablierte Prüfverfahren zum Einsatz.
Reserven
Das Versorgungswerk muss über Jahrzehnte hinweg eine auskömmliche Altersversorgung gewährleisten. Das ist eine große Verantwortung. Daher ist eine Voraussetzung für unternehmerisches Handeln am Kapitalmarkt die Absicherung der Investments. Dazu sind Reserven da. Entsprechend baut das Versorgungswerk Rücklagen auf, sodass ausreichend Risikopuffer für die Kapitalanlagen vorhanden sind. Der Weg, alternativ nur in sehr sichere festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, ist heute versperrt. Denn mit dieser Assetklasse sind langfristig nicht die Erträge zu erwirtschaften, die zur Erfüllung der Leistungsversprechen notwendig sind.
Reserven sind nicht nur die Bedingung für das Investieren in Anlagen mit guten Ertragschancen bei höheren Risiken. Ohne Risikoträger wären auch zusätzliche Dynamisierungen nicht möglich. Denn erst wenn Erträge, die über das notwendige Zinserfordernis hinausgehen, erwirtschaftet werden, stehen die Mittel zur Verfügung, Leistungen zusätzlich anzuheben.
Daher verteilt das Versorgungswerk Überschüsse so, dass sämtliche Risikoträger die gesetzlich vorgeschriebenen und wirtschaftlich notwendigen Bestände vorweisen. Generell beabsichtigen Kammerversammlung und Leitender Ausschuss grundsätzlich, wenn möglich, Dynamisierungen der laufenden Leistungen vorzunehmen.
