Das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen ist Teil der berufsständischen Altersversorgung und gehört damit zur 1. Säule der Alterssicherungssysteme in Deutschland. Zu dieser Regelsicherung zählen zudem die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung sowie die Alterssicherung der Landwirte.
Seit der Gründung 1963 bietet das Altersversorgungswerk selbstständigen und angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie eine Absicherung gegen die Risiken einer Berufsunfähigkeit.
Leitbild
Unser gesetzlicher Auftrag und die daraus erwachsende Verantwortung für unseren Berufsstand sind der Kern unseres Leitbilds. Wir sichern mit hoher fachlicher Kompetenz die Versorgung unserer Mitglieder im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Dafür schaffen wir dauerhafte, renditestarke Werte, effizient und professionell. Wir legen Wert darauf, Beratung und Betreuung unserer Mitglieder so umfassend wie möglich zu gestalten, und haben unsere Prozesse dahin gehend optimiert. Innovative Ideen und Ansätze kombinieren wir mit der notwendigen Sicherheit und nutzen auch die Chancen, die Kooperationen mit Partnern bieten. Wir arbeiten transparent, zuverlässig und ehrlich sowie ohne staatliche Zuschüsse.
Selbstverantwortung
Wir sind den Prinzipien von Selbstverantwortung, Solidarität und demokratisch organisierter Selbstverwaltung verpflichtet. Partizipation, Kontrolle und Subsidiarität gewährleisten die Kammerversammlung und unser Leitender Ausschuss. In diesen Gremien arbeiten gewählte Angehörige des Berufsstandes ehrenamtlich für die nachhaltige Absicherung der Ansprüche aller Mitglieder. Auf ihrer Tätigkeit beruht die Ausgestaltung des Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrechts. Die Selbstverwaltung ermöglicht zugleich schlanke Strukturen und wirkt so hohen Verwaltungskosten entgegen.
Ursprung der berufsständischen Altersversorgung
Die Notwendigkeit, dass die Angehörigen der verkammerten freien Berufe ihre Altersversorgung selbst in die Hand nehmen, entstand im Zuge der großen Rentenreform der Bundesregierung in den 50er-Jahren unter Konrad Adenauer. Diese versagte unter anderem den Mitgliedern der freien Berufe eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es war ein Privileg der Arbeiter.
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke schreibt hierzu:
„Entscheidend für die Verbreitung der berufsständischen Versorgung war die Rentenreform im Jahre 1957. Der damalige Bundestag verweigerte mit breitem gesellschaftlichen Konsens den Freien Berufen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte sich auf die Arbeitnehmer und weitere genau definierte schutzbedürftige Gruppen konzentrieren, deren soziale Lage durch massiven Einsatz von Beitrags- und Steuermitteln nachhaltig gebessert werden konnte.
Dagegen verlangte die Bundesregierung 1957 von den freien Berufen, ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung zu regeln, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften. Diese politische Grundsatzentscheidung führte zu einer Welle von Gründungen von Versorgungswerken. Als eine Art Ausgleich und zur Erleichterung kollektiver Eigenvorsorge nach dem bayerischen Beispiel räumte sie den Versorgungswerken bei angestellten Freiberuflern Vorrang vor der gesetzlichen Rentenversicherung ein, in dem sie eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht schuf.“
Kennzahlen
Die wichtigsten Kennzahlen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen auf einen Blick:
| Anwartschaften | 7.079 |
| Leistungsempfänger | 3.391 |
| Beitragseinnanhmen (gerundet) | 84,6 Mio. € |
| Versorgungsleistungen | 75,1 Mio. € |
| Kapitalanlagen (gerundet) | 2,58 Mrd. € |
Stand: 31.12.2024